Zur Zeit findet dieses Angebot nicht statt
Qualifizierung zur Betreuungsassistenz in Pflegeheimen
(§ 87b Abs.3 SGB XI)
Qualifizierung gemäß den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes
Zielgruppen:
- MitarbeiterInnen ohne pflegerische Berufsausbildung in stationären Pflegeeinrichtungen
- Arbeitslose/Langzeitarbeitlose, welche sich für eine Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeheimen qualifizieren möchten.
- Weitere Interessierte ohne pflegerische Berufsausbildung
- Die qualifizierten BetreuungsassistentInnen sollen als zusätzliche Arbeitskräfte, neben den Pflegekräften, insbesondere Demenzkranke, psychisch Kranke und behinderte Pflegeheimbewohner und ambulant Zuhause gepflegte Menschen betreuen und aktivieren, um deren Wohlbefinden und Lebensqualität zu positiv zu beeinflussen.
Persönliche Voraussetzungen:
- positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen
- soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten
- psychische Stabilität und Fähigkeit zur Selbstreflexion
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Pflegeerfahrung ist keine Vorraussetzung.
Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus einem theoretischen Teil mit 160 Unterrichtsstunden und einem eingebetteten zweiwöchigen Praktikum mit 77 Praxisstunden. Für Teilnehmer, die während der Qualifizierung in einer SGB II Maßnahme in einem Pflegebetrieb mit erfahrenen Pflegefachkräften als Anleitung tätig sind, gilt das Betreuungspraktikum als erbracht.
Lerninhalte
Grundkenntnisse in folgenden Gebieten:
- Kommunikation und Interaktion unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen.
- Selbstreflektion und Abgrenzung
- Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterserkrankungen wie z.B. Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates.
- Pflege und Pflegedokumentation, sowie Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten
- Rechts- und Sozialkunde (Haftungsrecht, Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Charta der Rechte Hilfs- und Pflegebedürftiger Menschen,..)
- Hauswirtschafts- und Ernährungslehre
- Beschäftigung und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen
- Bewegung und Mobilisation von Menschen mit Demenzerkrankungen
- Sterben und Abschiednehmen
Unterrichtet wird durch qualifizierte FachdozentInnen, welche sich alle im direkten Praxisbezug befinden.
Die theoretische Schulung verteilt sich auf 23 Unterrichtstage.
Monatlich findet an drei bis fünf Werktagen Unterricht statt, blockweise verteilt. Unterrichtsbeginn ist jeweils um 8.30 Uhr, Ende um 14.30 Uhr.
Der Unterricht findet statt in unseren Schulungs- und Trainingsräumen in der Elsässer Straße 4, IV Stock, 22049 Hamburg, Nähe U-Bahn Alter Teichweg.
Die Berufsakademie hilft gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern bei der Vermittlung von Praktikumsstellen.